Wohngebäudeversicherung

Aus aktuellem Anlass:

Häufig gestellte Fragen zu Gebäudeversicherung:

1. Was deckt im Schadenfall die Gebäudeversicherung, und welche Schäden sind dem Hausratversicherer zu melden?
Unter die Gebäudeversicherung fällt das Gebäude mit seinen Bestandteilen.
Um Gebäudebestandteile handelt es sich immer dann, wenn die Gegenstände dem Gebäudeeigentümer gehören und mit dem Gebäude in bleibende Verbindung gebracht wurden, d.h. wenn sie konstruktiv oder zur Ausstattung und Benutzbarkeit in das Gebäude auf Dauer eingefügt wurden.
Von der Hausratversicherung gedeckt wird alles was nicht Gebäudebestandteil ist und sich im Gebäude bzw. einer Wohnung befindet.


2. Was ist bei einem Umbau zu beachten?
Wird durch eine Umbaumaßnahme der Wert eines Gebäudes erhöht, ist es wichtig dies dem Gebäudeversicherer mitzuteilen, um nicht in die Gefahr einer Unterversicherung zu geraten.


3. Was wird unter dem Baukostenindex verstanden?
Der Baukostenindex zeigt die Entwicklung der Baukosten vom Basisjahr 1914
bis heute. Über den Baukostenindex wird der Neubauwert eines Gebäudes bundesweit einheitlich auf den Wert 1914 zurückgerechnet. Der Baukostenindex wird vom statistischen Bundesamt ermittelt und hatte im Jahr 1914 den Wert 1. 


4. Wie kann ich meine Eigentumswohnung gegen Gebäudeschäden absichern?
Die Versicherung von einzelnen Eigentumsanteilen ist nicht möglich. Es werden Verträge für das gesamte Objekt mit der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung als deren Vertretung getätigt.


5. Ist die außen angebrachte Antennenanlage in der Gebäudeversicherung mitversichert?
Außen am Gebäude angebrachte Sachen sind mitversichert, sofern sie im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehen, er diese unter Eigentumsvorbehalt erworben oder sicherungshalber übereignet hat.


6. Zählt die Garage zum Gebäude?
Befindet sich die Garage nicht im Hauptgebäude, so gilt sie als Nebengebäude. 
Der Wert der Garage wird im Versicherungswert mit berücksichtigt, wenn sie sich auf dem gleichen Grundstück befindet. Wird eine Garage nachträglich auf dem Versicherungsgrundstück errichtet, kann sie sie zu den gleichen Konditionen wie das Hauptgebäude in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden.


 

versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementar und Rückstau
Besonderheiten: keine Zoneneinteilung, keine Gebäudealtersbeschränkung, keine Zuschläge für Fußbodenheizung

1.

Aufräumkosten

bis 10% der Vers.-Summe

2.

Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen

bis 10% der Vers.-Summe

3.

Aufräumkosten für Bäume (Sturm/Blitz )

bis 10% der Vers.-Summe

4.

Überspannungsschäden

bis 5% der Vers.-Summe

5.

Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem versicherten Grundstück

bis 1% der Vers.-Summe

6.

Ableitungsrohe außerhalb des versicherten Grundstücks

bis 1% der Vers.-Summe

7.

Sengschäden

bis zur Vers.-Summe

8.

Regenfallrohe im Gebäude

bis zur Vers.-Summe

9.

Rückstauschäden

bis zur Vers.-Summe

10.

Schäden durch Fahrzeuganprall

bis zur Vers.-Summe

Für Ihre Fragen und Beratungswünsche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.